WAS TUN IM SCHADENSFALL?


Schadensmeldung

Im Fall eines Schadens an ihrem Eigenheim kontaktieren sie bitte nach dem Ruf der Notdienste (Feuerwehr, Rettung, Polizei) zügig ihr Versicherungsunternehmen und machen eine Schadensmeldung.

 

Für diesen Fall ist es ratsam, die wichtigsten Daten und Unterlagen immer griffbereit zur Hand zu haben.

 

Wichtig sind die Kontaktdaten ihres Versicherungsunternehmens, ihre Polizzennummer und die Daten des Versicherungsnehmers.


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Schadensmeldung
Wichtige Daten für eine korrekte Schadensmeldung und einfachere Abwicklung mit ihrem Versicherungsunternehmen!
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Dokumentation

Sobald eine mögliche Gefahrensituation entschärft wurde machen sie bitte Fotos aus allen möglichen Perspektiven.

 

Umso detaillierter sie den Schadensfall dokumentieren, umso klarer liegt dieser auf der Hand und ist für die Versicherung einfacher und vor allem schneller zu bearbeiten.


Reparatur

In den meisten Fällen wird von ihrem Versicherer ein Gutachter zum Schadensfall bestellt, damit dieser sich ein Bild von dem Schadensumfang machen kann.

 

Nach der Begutachtung können sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen, wir finden für jedes Problem eine Lösung und beseitigen ihren Schaden zügig und professionell!

 

Wir raten jedenfalls, die Deckungszusage der Versicherung abzuwarten, damit die Kostenfrage vorab geklärt ist.



Was ist ein Versicherungsschaden?

 

Ein Versicherungsschaden bezieht sich auf einen Schaden oder Verlust, der durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde und für den eine Versicherungspolizze Deckung bietet. Versicherungsschäden können in verschiedenen Bereichen auftreten, wie zum Beispiel in der Kfz-Versicherung, der Hausratversicherung, der Haftpflichtversicherung oder der Gebäudeversicherung.


Wer muss den Versicherungsschaden melden?

 

Der Versicherungsschaden muss in der Regel von der versicherten Person oder dem Versicherungsnehmer gemeldet werden. Dies ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und somit berechtigt ist, Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen. Wenn ein Versicherungsereignis eintritt, wie zum Beispiel ein Unfall, ein Brandschaden oder ein Diebstahl, liegt es in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, den Schaden zu umgehend der Versicherungsgesellschaft zu melden. Dies sollte so schnell wie möglich nach dem Vorfall geschehen, damit die Versicherungsgesellschaft mit der Schadensregulierung beginnen kann.

 

Zusätzlich muss eine polizeiliche Schadensmeldungen bei folgenden Schäden getätigt werden:

  • Einbruch
  • Vandalismus
  • Raub oder einfachem Diebstahl aus versicherten Räumlichkeiten (Haushaltsversicherung)
  • Schäden durch Tiere verursacht (z.B. Hundehaftplichtversicherung)


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Kontakt

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4175 Neußerling

Tel: +43 7215 39050-12

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